Zurück zu Teil I.
Inhalt
Thema Nummer eins?
Das Gewissen
Die Zehn Gebote
Das sechste Gebot
Das Mann- und Frausein
Die Leiblichkeit des Menschen
Schamhaftigkeit
Keuschheit
Wahlfreiheit
Versuchung
Keuschheit vor der Ehe
Jungfräulichkeit
Eheliche Keuschheit
Ursprung und Ordnung der Ehe
Die Ehe als Sakrament
Gattenliebe und eheliche Treue
Empfängnisverhütung
Die demographische Katastrophe
Die ‚Pille’: abtreibende Wirkung
Die ‚Pille’: Auswirkungen auf das Ökosystem
Die ‚Pille’: Auswirkungen auf die Gesundheit
Die ‚Pille’: Auswirkungen auf die Kultur
Die Spirale
Das Kondom
Die Sterilisation
Die Lehre der Kirche
Natürliche Empfängnisregelung
Hilfen zu einem keuschen Leben
Lehramtliche Quellentexte
TEIL II.
EMPFÄNGNISVERHÜTUNG
Dass die katholische Kirche jede Form von Empfängnisverhütung als schweren Verstoß gegen die eheliche Keuschheit ablehnt, ist allgemein bekannt. Weniger bekannt ist allerdings, dass sie dafür sehr gute Gründe hat und dass man nicht einmal katholisch sein muss, um diese zu verstehen. Im Chor derer jedoch, die sich lautstark über die ablehnende Haltung der Kirche zur Empfängnisverhütung ereifern, sucht man solche, die den Gegenstand wirklich kennen und ernsthaft erwogen haben, leider vergeblich. Umso häufiger hört man von Menschen, die nach traurigen Irrungen schmerzhaft erwachen, die Frage: „Warum hat uns das niemand gesagt?”
40 Jahre nach dem Erscheinen der heiß umstrittenen Enzyklika ‚Humanæ vitæ’ ist es noch viel einfacher geworden, die Lehre der Kirche zu verstehen, weil wir die Früchte einer entgegengesetzten Handlungsweise lebhaft vor Augen haben und weil wir heute eine Fülle von weiteren Aspekten kennen, die damals zum großen Teil noch unbekannt waren. Im Folgenden wollen wir aus didaktischen Erwägungen zuerst auf jene zusätzlichen Aspekte zu sprechen kommen, die gleichsam von außen her die Lehre der Kirche bestätigen.
DIE DEMOGRAPHISCHE KATASTROPHE
Seit den frühen 1960er Jahren kamen in großem Stil kinderverhütende ‚Medikamente’ in Gestalt der sogenannten ‚Anti-Baby-Pille’ auf den Markt. Nach aktuellen Schätzungen wird dieses Präparat heute allein in Deutschland täglich von ca. 7 Millionen Frauen konsumiert. Dabei ist schon der Name ‚Anti-Baby-Pille’ verräterisch. Er offenbart einen inneren Zusammenhang zu dem traurigen Ruhm unserer deutschsprachigen Länder, zu den kinderfeindlichsten der Erde zu gehören. Die ‚Anti-Baby-Pille’ hat eine ‚Anti-Baby-Mentalität’ geschaffen, welche Europa zielsicher bis zur Selbstzerstörung führt.
Den Beleg dafür liefern die Zahlen, welche vom Deutschen Statistischen Bundesamt unter dem Titel ‚11. KOORDINIERTE BEVÖLKERUNGSVORAUSBERECHNUNG’ auf www.destatis.de für jedermann bereitgestellt werden. Dort wird festgestellt, dass die Geburtenrate seit Mitte der 1960er Jahre auffällig und kontinuierlich abgenommen hat, was man gewöhnlich den ‚Pillenknick’ nennt. Zur Selbsterhaltung der Gesellschaft wäre eine Geburtenrate von 2,1 notwendig. In den letzten 10 Jahren schwankte sie jedoch in Deutschland zwischen 1,2 und 1,4 Kindern je Frau im gebärfähigen Alter. Damit wird jede folgende Müttergeneration zahlenmäßig bedeutend kleiner sein als die vorherige. Bei einer Geburtenrate von 1,2 haben 100 Mütter insgesamt 120 Kinder, wovon etwa die Hälfte Mädchen sein sollten. Diese 60 Mädchen werden als künftige Mütter also zahlenmäßig um 40 % im Vergleich zur Generation ihrer Mütter ‚geschrumpft’ sein, wie sich das Dokument des Statistischen Bundesamtes ausdrückt [ebd. S. 31].
Seit 1972 weist Deutschland ein Geburtendefizit auf. Dies bedeutet, dass die Zahl der jährlich Gestorbenen diejenige der Lebendgeborenen übertrifft. Im Jahr 2001 betrug das Geburtendefizit in Deutschland 90.000, im Jahr 2002 betrug es 120.000, im Jahr 2005 betrug es 144.000. Nach offiziellen Schätzungen könnten im Jahr 2050 in Deutschland etwa 602.000 Menschen jährlich mehr sterben als geboren werden. Damit wäre die jährliche Geburtenzahl weniger als halb so groß wie die Zahl der jährlich Gestorbenen. Dies führt zu einem starken Rückgang der Gesamtbevölkerung. Im Jahr 2003 zählte Deutschland 82,5 Millionen Einwohner. Für das Jahr 2050 könnte diese Zahl auf 68,7 Millionen zurückgehen [ebd. S. 33], obwohl in der Statistik ausdrücklich sowohl die Zuwanderung als auch die gestiegene Lebenserwartung berücksichtigt werden. Bereits im Jahr 2004 wurden 18% aller in Deutschland geborenen Kinder von Müttern mit ausländischer Staatsangehörigkeit geboren [ebd. S. 5].
Der Altersquotient, der Auskunft gibt über das Verhältnis der Personen im Rentenalter zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter, betrug Ende 2005 in Deutschland 32. Für das Jahr 2050 wird mit einem Anstieg auf 71 Rentner je 100 Erwerbstätige gerechnet [ebd. S. 45].
So deutlich diese Zahlen sprechen, so wenig scheint es erlaubt zu sein, einen ursächlichen Zusammenhang zu der durch die ‚Anti-Baby-Pille’ ausgelösten Kulturrevolution und der massenhaften Abtreibungstötung zu sehen. Ob man nicht vielleicht doch gut daran getan hätte, auf die mahnende Stimme der Kirche zu hören? Und ob die von ihr verteidigten Grundgesetze der Ehe nicht doch in der Naturordnung verankert sind?
Vielleicht kommt einmal der Tag, an dem man Papst Paul VI. Abbitte leisten wird für die große Schmach, die man ihm angetan, und ihm danken wird für den Mut zu seinem prophetischen Wort in die Zeit.
Ein Volk, das Kinder nicht mehr als Segen, sondern als zu ‚verhütendes’ Übel, als sozialen Risikofaktor und als Bedrohung der persönlichen Selbstverwirklichung betrachtet, schaufelt sich selber das Grab.
ABTREIBENDE WIRKUNG DER ‚PILLE’
Schon der Begriff ‚Empfängnisverhütung’ ist irreführend, weil in sehr vielen Fällen gar nicht die Empfängnis verhütet wird, sondern eine frühe Abtreibung stattfindet. Ebenso falsch ist es, die ‚Anti-Baby-Pille’ als ‚Ovulationshemmer’ zu bezeichnen, weil die Verhinderung des Eisprunges nur eine ihrer möglichen Wirkungen ist.
Zunächst ist aber die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens zu stellen. Darauf antwortet die moderne Humanembryologie klar und deutlich, dass der Mensch sich nicht zum Menschen, sondern vom ersten Anfang an als Mensch entwickelt. Entsprechend sagt die Instruktion ‚Donum vitæ’ der Glaubenskongregation vom 22. Februar 1987: „Ein menschliches Wesen muss vom Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden, und infolgedessen muss man ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen menschlichen Wesens auf Leben.” (1,1)
Die ‚Anti-Baby-Pille’ gibt es in verschiedenen Dosierungen als Kombinations- und Stufenpräparate. Diese enthalten künstliche Östrogen- und Gestagenhormone, die den Körper der Frau in den Zustand eines unnatürlichen Ersatzzyklus versetzen. Allgemein unterscheidet man vier Hauptwirkungen:
1. Ovulationshemmung - Die Reifung von Eizellen im Eierstock der Frau wird unterdrückt.
2. Zervixschleimfaktor - Durch eine Eindickung des Schleims im Gebärmutterhals soll das Aufsteigen der Spermien erschwert werden.
3. Tubenfaktor - Wenn es zu einer Zellverschmelzung kommt, wird der Transport der befruchteten Eizelle durch den Eileiter so beeinträchtigt, dass der kleine Mensch nicht rechtzeitig zur Einnistung in die Gebärmutter [Uterus] gelangen kann und daher stirbt.
4. Nidationshemmung - Sollte er dennoch in den Uterus gelangen, wird die Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut verhindert, und er wird mit einer Blutung ausgespült.
Die beiden letzten Faktoren sind eindeutig nicht empfängnisverhütend, sondern abtreibend, weil zum Zeitpunkt ihres Wirkens die Befruchtung bereits stattgefunden hat. Da aber keine Frau weiß, welcher der vier Faktoren bei ihr zum Tragen kommt, muss sie mit jeder Pilleneinnahme eine mögliche frühe Abtreibung in Kauf nehmen. Deshalb bezeichnet man die Pille korrekterweise als ‚potentielles Frühabtreibungsmittel’.
Die abtreibenden Wirkmechanismen sind durch Pillenbeipackzettel, Broschüren und schriftliche Auskünfte der Herstellerfirmen [z. B. Cilag, Schering und Wyeth] sowie durch die klare Akzeptanz in der pharmakologischen Literatur zweifelsfrei zu belegen. Zu betonen ist, dass hier nicht von der ‚Pille-danach’, sondern von der ganz gewöhnlichen ‚Anti-Baby-Pille’ die Rede ist und dass sich kein einziges Pillenpräparat auf dem Markt befindet, von dem sich eine abtreibende Wirkung ausschließen lässt.
Die Kirche erwähnt ausdrücklich diese abtreibende Wirkung im ‚Vademecum für Beichtväter’ des päpstlichen Rates für die Familie vom 12. Februar 1997: „Eine spezifische und moralisch schwerwiegendere Sünde besteht bei Verwendung von Mitteln mit abtreibender Wirkung, sei es dass diese die Einpflanzung des neu gezeugten Embryos verhindern, sei es dass sie dessen frühzeitige Abstoßung bewirken.” (2,5)
Wohl ist die abtreibende Wirkung der Pille ein sehr wichtiger Punkt und würde für sich allein schon genügen, dass die Kirche gar nicht anders kann, als diese Mittel nie und nimmer zu erlauben. Trotzdem aber sind wir hier noch nicht beim eigentlichen Grund für das Verbot jeder Art von Empfängnisverhütung, der auf einer viel grundsätzlicheren Ebene liegt.
AUSWIRKUNGEN AUF DAS ÖKOSYSTEM
Der massenweise Konsum kinderverhütender Chemikalien hat nicht abschätzbare Folgen für die Umwelt, denn die künstlichen Schwangerschaftshormone der ‚Anti-Baby-Pille’ sind offenbar natürlicherweise nicht abbaubar und mit den gegenwärtigen Klärwerkstechnologien kaum herauszufiltern. Von Millionen von Frauen täglich konsumiert, gelangen sie auf dem Weg der Ausscheidung in den Wasserkreislauf, wo diese Hormone mehr und mehr angereichert werden.
In einem Artikel der Wiener Zeitung ‚Die Presse’ vom 1. September 1995 erklärt der renommierte Mediziner Univ.-Prof. DDr. Johannes Huber: „Wäre es ein Bestandteil ... einer anderen Chemikalie, die man derartig im Abwasser fände und von denen man weiß, dass sie aus einer bestimmten Quelle herrühren, die Gesellschaft würde nicht ruhen, diese ‚Verunreinigungsquelle’ zum Versiegen zu bringen.” Im selben Artikel heißt es, in der Kläranlage der EBS in Wien habe man pro Milliliter 25 Picogramm des künstlichen Östrogens gefunden. Der natürliche Hormonspiegel der Frau beginne aber bereits in diesem Bereich und liege normalerweise zwischen 50 bis 200 Picogramm.
‚Spiegel-online’ vom 15. November 2005 berichtet in Bezug auf immer häufiger beobachtete Veränderungen der Geschlechtsmerkmale bei Fischen: „Schon seit längerem wird befürchtet, dass Östrogen im Wasser solche Veränderungen hervorrufen könnte. Dieses Hormon ist in Antibabypillen enthalten, wird ausgeschieden und gelangt so in großen Mengen ins Abwasser.”
Welche Auswirkungen der Gebrauch von östrogenverseuchtem Wasser für den Menschen noch haben wird, kann bislang nur gemutmaßt werden. In der Schweiz kommt ein mit 15 Millionen Franken dotiertes nationales Forschungsprogramm [NFP 50] über ‚Hormonaktive Stoffe’ in seinem Schlussbericht vom Juni 2008 zu alarmierenden Ergebnissen. Im Trinkwasser befindliche ‚östrogene Steroidhormone’ werden in Zusammenhang gebracht mit Entwicklungsstörungen im Mutterleib, sinkender Fruchtbarkeit von Männern sowie mit Brust-, Hoden- und Prostatakrebs. Diese als ‚Tarnkappen-Chemikalien’ bezeichneten hormonaktiven Stoffe können „Änderungen in einem Organismus hervorrufen, die sich vererben und noch in späteren Generationen Auswirkungen haben” [vgl. www.snf.ch].
Obwohl das Problem offenbar erkannt ist, bleibt doch die entschiedene Reaktion einer sonst ökologisch sehr sensiblen Bevölkerung erstaunlicherweise aus. Jedenfalls wird man nicht sagen können, dass der Papst an dieser Östrogenverschmutzung schuld sei.
AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT
Es fällt schwer, die ‚Anti-Baby-Pille’ als ‚Medikament’ zu bezeichnen, denn dieses hochwirksame Pharmakon, das tief in den Organismus und die Psyche der Frau eingreift, wird gewöhnlich ja nicht Kranken, sondern gesunden jungen Frauen verabreicht. Über verheerende Nebenwirkungen der ‚Pille’ existieren zahlreiche Arbeiten und Berichte.
Da die ‚Pille’ die Blutgerinnung verändert, entsteht ein deutlich höheres Risiko für Thrombosen, Embolien und Herzinfarkte. In einem vom Infomed-Verlag veröffentlichten Artikel vom März 2003 ist zu lesen, es sei unbestritten, „dass Kontrazeptiva grundsätzlich das Risiko venöser Thromboembolien erhöhen” [www.infomed.ch/pharma-kritik/pk18a-02.html]. Im selben Artikel wird anhand von Studien nachgewiesen, dass Frauen unter Pilleneinnahme gesamthaft ein ungefähr vierfach erhöhtes Risiko haben, an Thrombosen oder Lungenembolien zu erkranken, wobei das Risiko bei modernen Präparaten der sogenannten ‚dritten Generation’ nochmals doppelt so hoch sei wie bei älteren Präparaten. Als Anzeichen für Thromboseprozesse gelten beispielsweise plötzlich auftretende Sehstörungen nach Pilleneinnahme.
Über das gesteigerte Krebsrisiko ist in der Fachliteratur Widersprüchliches zu lesen. Nach einer Studie der ‚Cancer Research UK Epidemiology Unit’ der Universität von Oxford aus dem Jahr 2003 steigt jedenfalls das Risiko für Gebärmutterhalskrebs nach zehn Jahren Pilleneinnahme auf das Doppelte. Die höhere Gefahr von Eileiterschwangerschaften mag im Zusammenhang mit dem erwähnten ‚Tubenfaktor’ eine plausible Erklärung finden. Von einer Tendenz zu späterer Sterilität [= Unfruchtbarkeit] ist zu lesen, sie sei mit 15-20 % tendenziell steigend. Aufgrund der dem Körper vorgetäuschten Schwangerschaft entstehen offenbar im Genitalbereich besondere Säureverhältnisse, die den optimalen Nährboden für Bakterien- und Pilzinfektionen [z. B. Chlamydien, Syphilis] bilden. Zumindest indirekt trägt die ‚Pille’ zur Ausbreitung jedweder Geschlechtskrankheit bei, indem sie einen ‚promiskuitiven Lebenswandel’ [d. h. einen häufigen Wechsel der Geschlechtspartner] und Seitensprünge begünstigt. Als psychische Folgen liest man von Depressionen, Schlafstörungen und Libidoverlust. Schließlich gilt das Risiko der Missbildung späterer Kinder nach Pilleneinnahme als stark erhöht.
Es ist anzunehmen, dass ein anderes ‚Medikament’ mit ähnlich negativen Wirkungen schon längst vom Markt verschwunden wäre.
AUSWIRKUNGEN AUF DIE KULTUR
Die ‚Anti-Baby-Pille’ ist sicherlich nicht der einzige, aber ein wesentlicher Faktor für die sexuelle Revolution im Gefolge der 68er. Damals schrieb Papst Paul VI. in seiner Enzyklika ‚Humanæ vitæ’: „Ein breiter und leichter Weg ... zur ehelichen Untreue und zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht tut sich auf.” Und im selben Abschnitt heißt es: „Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet.” (HV 17)
Nach der ursprünglich propagierten ‚Befreiung’ der Frau von ‚Kindern, Küche, Kirche’ müssen selbst führende Vertreterinnen der emanzipatorischen Bewegung wie Germaine Greer eingestehen, dass die Frauen in Wirklichkeit nicht freier, sondern verfügbarer geworden sind [vgl. G. Greer, ‚Die ganze Frau’, München 2000].
Mit seinen Befürchtungen hat Papst Paul VI. also auf ganzer Linie Recht behalten. Im ‚Fränkischen Tag’ vom 28. November 1991 wird Joseph Kardinal Ratzinger mit der Aussage zitiert, „die Folgen dieser Kulturrevolution seien die zunehmende Auflösung der ehelichen Treue, Egalisierung aller sexuellen Verhaltensweisen und dadurch zum Beispiel auch eine ungeheure Explosion der Homosexualität”.
Wir leben in einer von sexuellen Reizen überfluteten Welt. Sexualität ist zur abrufbaren Ware und gleichsam zur Droge geworden. Es fehlt nicht mehr viel, dass Verhütung und Abtreibung offiziell zum ‚Menschenrecht’ erklärt werden. Der Zugang dazu steht heute offen für jedermann, und noch nie war Pornographie so leicht zu haben wie im Internet.
Sind aber die Ehen und Familien glücklicher geworden? Tatsächlich stehen viele Menschen vor einem großen Scherbenhaufen und weinen bittere Tränen aufgrund der Erkenntnis, dass sie besser daran getan hätten, der Lehre der Kirche zu folgen.
DIE SPIRALE
Die sogenannte ‚Spirale’ [englisch IUD = Intrauterine Devise] ist ein Fremdkörper, der in die Gebärmutter eingeführt wird und dort durch eine Reizentzündung hauptsächlich die Einnistung einer befruchteten Eizelle, also eines kleinen Menschen, verhindern soll. Eine abtötende Wirkung auf Spermien durch Kupferbestandteile ist als sekundär zu betrachten, weshalb die Spirale in erster Linie als Frühabtreibungsmittel gilt.
Wegen ihrer enorm hohen Nebenwirkungen gab es in den USA Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe. Die hauptsächlichen Nebenwirkungen sind starke Blutungen, krampfartige Schmerzen, Unterleibsentzündungen und Infektionen der Eileiter mit der Folge dauernder Sterilität. Die Wahrscheinlichkeit von Eileiterschwangerschaften wird als 8- bis 10-mal erhöht eingeschätzt.
Unabhängig von der eigentlichen moralischen Begründung, mit welcher die Kirche jede Form von Empfängnisverhütung ablehnt und die im folgenden Abschnitt [ab Seite 61] erläutert wird, liegt es klar und deutlich auf der Hand, dass die Spirale schon allein aufgrund ihrer abtreibenden Wirkung auf keinen Fall akzeptiert werden kann.
DAS KONDOM
Mancher mag vielleicht einwenden, immerhin bleibe noch das Kondom. Es sei ja ‚nur’ empfängnisverhütend und sicher nicht abtreibend. Da nach der Lehre der Kirche aber auch der Gebrauch von Präservativen als Verstoß gegen die eheliche Keuschheit gewertet wird, sollte vollends klar werden, dass die eigentlichen Gründe hierfür auf einer anderen und viel grundsätzlicheren Ebene liegen. Wie bei der Pille und der Spirale gibt es aber auch beim Kondom einige Aspekte, die unterstützend von unverdächtiger Seite her die Haltung der Kirche bestätigen.
Lange Zeit war das Kondom verpönt als sehr unzuverlässiges Mittel zur Empfängnisverhütung. Zu neuer Ehre ist es gekommen im Zusammenhang diverser Aufklärungskampagnen gegen AIDS. Allerdings ist auch dieser Schutz nur legendär; denn neben Material- und Anwendungsfehlern ist zu bedenken, was selbst auf der Homepage der WIPO, einer Teilorganisation der Vereinten Nationen, zu lesen ist: „Untersuchungen haben ergeben, dass etwa 60 % der Kondome virenundurchlässig sind, die restlichen jedoch poröse Stellen aufweisen, durch die Viren hindurchtreten können. Somit bieten Kondome keinen 100%igen Schutz vor Infektionen.” (WO/1996/003635)
Die ‚Sicherheit’ des Kondoms zur Empfängnisverhütung wird mit einem Pearl-Index von 7 bis 14 angegeben [vgl. Pfleidere/Breckwoldt/Martius, ‚Gynäkologie und Geburtshilfe’, 3. Aufl. 2001]. Dies bedeutet, dass von 100 Paaren nach einem Jahr korrekter Anwendung bis zu 14 ein Kind empfangen haben. Wenn man nun außerdem in Betracht zieht, dass eine Empfängnis nur wenige Tage im Monat, eine AIDS-Infektion aber bei jedem Kontakt möglich ist, kann man leicht entsprechende Rückschlüsse ziehen. Eine offizielle Großstudie über die Wirksamkeit von Kondomen gegen AIDS der Vereinten Nationen [UNAIDS] vom Juni 2004 kommt zum Ergebnis, dass im günstigsten Fall durch den Gebrauch von Kondomen das Risiko der AIDS-Infektion um 90 % gesenkt werde, wobei ähnliche Studien zu weit schlechteren Ergebnissen [bis zu 69 %] kommen. Im Klartext bedeutet dies ein tödliches Restrisiko von 10 bis 31 %, wobei sich der Vergleich zum russischen Roulette nahezu aufdrängt.
Medizinische Bedenken gegen das Kondom werden in Zusammenhang mit der sogenannten Schwangerschaftsvergiftung [Präeklampsie] geäußert, die sehr unangenehme Folgen für die Frau haben kann. Man hat nämlich beobachtet, dass sich unter den Präeklampsie-Patientinnen auffallend viele Frauen befanden, „die zwar schon lange mit ihrem Partner zusammen waren, aber jahrelang mit Kondomen verhüteten” (www.schwangerschaftsvergiftung.ch).
‚Spiegel-online’ vom 29. Mai 2004 berichtet unter Bezugnahme auf eine Untersuchung des Stuttgarter CVUA [Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt] über „krebserregende Stoffe in fast allen Kondomen”.
Gegen das Kondom sprechen auch ökologische Gründe, denn diese Latexprodukte gehören sicherlich nicht zu den appetitlichsten ‚nicht-kompostierbaren’ Rückständen, die in Klärwerken zu Tausenden aus den Abwässern gefischt werden müssen.
Anstatt die Menschen zu bewegen, eine unsittliche Lebensweise aufzugeben und sie zur Rückkehr zur sittlichen Ordnung zu ermuntern, werden sie durch massive Kondomwerbung aus öffentlichen Geldern in falscher Sicherheit gewiegt und zum ungehemmten Ausleben ihrer Triebe animiert.
DIE STERILISATION
Unter ‚Sterilisation’ versteht man eine absichtliche und gewollte dauernde Unfruchtbarmachung. Dazu werden beim Mann operativ die Samenleiter durchgetrennt [Vasektomie]. Bei Frauen werden unter Vollnarkose die Eileiter verschweißt. Eine solche Unterbindung kann sowohl bei der Frau, sofern die Eileiter nicht zerstört wurden, als auch beim Mann durch eine komplizierte und teure mikrochirurgische Operation mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten rückgängig gemacht werden.
Nach der Lehre der Kirche verstößt die direkte Sterilisation nicht nur gegen die sittliche Ordnung der Ehe, sondern sie ist auch eine schwere Form von Selbstverstümmelung. Sie kann schwerwiegende und nicht zu unterschätzende psychische Folgen haben. Da die Möglichkeit, Vater und Mutter zu werden, wesentlich zum Mann und zur Frau gehört, kann sich das Bewusstsein ihres Verlustes sehr negativ auf das Selbstwertgefühl auswirken. Besonders schmerzhaft ist es, wenn sich später doch wieder ein lebhafter Kinderwunsch einstellt [z. B. wenn ein früher geborenes Kind verunglückt] und man sich dann sagen muss, dies aus eigener Schuld und möglicherweise unwiderruflich verwirkt zu haben.
DIE LEHRE DER KIRCHE
Alles bisher Gesagte ist an sich schon sehr gewichtig und sollte zumindest ahnen lassen, dass die Lehre der Kirche so falsch nicht sein kann.
So wenden wir uns also nun den eigentlichen und inneren Gründen zu, auf denen die Lehre der Kirche und ihre strikte Ablehnung jeder Form von Empfängnisverhütung beruht. Sie entspringt einer tiefen Schau vom Wesen des Menschen und verfolgt keinen anderen Zweck, als ihm den Weg des Heiles zu zeigen.
Der Mensch vermag Gott zu erkennen und auch jene Ordnung, die von seiner Schöpferhand in die Natur hineingeschrieben wurde. Hier liegt der Schlüssel zum Verständnis der kirchlichen Lehre. Er, der den Menschen erschaffen hat, weiß, wie der Mensch ‚funktioniert’.
Das Wort „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen” (Mt 19,6) gilt nicht nur für die Unauflöslichkeit der Ehe, sondern auch für das sittlich-moralische Gesetz. Es gibt Sinnzusammenhänge, die von Gott her gefügt sind und die zu trennen Sünde ist.
Als Beispiel für solch einen Sinnzusammenhang betrachten wir noch einmal den Nahrungstrieb. Wie schon gesagt wurde, dient er primär der Selbsterhaltung und dem Aufbau des Leibes. Außerdem ist er mit dem Anreiz einer Lust verbunden und hat eine gemeinschaftsbildende Funktion. Nicht bei jedem Essen steht die Ernährung im Vordergrund. Auch ein mehr auf den Genuss oder auf die Mahlgemeinschaft hin ausgerichtetes Essen ist legitim und edel. Unmoralisch wäre es aber, den eigentlichen und primären Zweck auszuklammern und ausschließlich der Lust wegen zu essen [ob solam voluptatem]. Solches wurde in der Antike den reichen Römern nachgesagt, die bei großen Essgelagen durch absichtliches Erbrechen mit Hilfe von Gänsefedern ihre Mägen entleert haben, um weiter(fr)essen zu können. Der gesunde Verstand empfindet dies zweifellos als dekadent und pervers; denn indem das natürliche Sinngefüge aufgelöst wird, degenerieren das Essen zum Fressen und das Trinken zum Saufen. Es ist leicht einzusehen, dass es für den Menschen gut ist, in der rechten natürlichen Ordnung zu sein, und dass alles andere seiner Würde widerspricht.
Selbst ein wahres Genießen gibt es nur dort, wo die sittliche Ordnung respektiert und beachtet wird; denn alle sinnlichen Genüsse haben die Eigenart, bei Übermaß Ekel zu erzeugen.
All dies lässt sich leicht übertragen auf den Geschlechtstrieb. Er dient primär der Weitergabe des Lebens, ist aber auch mit dem Anreiz der Lust verbunden und hat eine gemeinschaftsbildende Funktion zwischen den Ehegatten. Die authentische Lehre der Kirche spricht hier von zwei von Natur aus untrennbar miteinander verknüpften Sinngehalten, nämlich der Fortpflanzung einerseits und der liebenden Hingabe und Vereinigung der Ehegatten andererseits. Nicht bei jeder ehelichen Vereinigung muss die Weitergabe des Lebens im Vordergrund stehen. Sie darf aber nicht ausgeschlossen sein. Den eigentlichen und primären Zweck auszuschließen, wäre unmoralisch, weil der göttlichen Ordnung widersprechend.
Nun würden wir gerne all das zitieren, was die Päpste seit Pius XI. lichtvoll zu diesem Thema geschrieben haben. Weil dies aber den Rahmen dieses Büchleins sprengen würde, begnügen wir uns mit einigen markanten Zitaten aus der Enzyklika ‚Humanæ vitæ’ Papst Pauls VI.
Von der ehelichen Liebe sagt der Papst, dass wir sie nur dann in ihrem wahren Wesen und Adel erkennen können, „wenn wir sie von ihrem Quellgrund her sehen, von Gott, der Liebe ist” (HV 8). Sie zeichnet sich durch vier wesentliche Eigenarten aus:
1. Sie ist vollmenschlich, „das heißt ... sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt ... nicht nur Trieb und Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten. ... So werden ... die Gatten ein Herz und eine Seele und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung.” (HV 9)
2. Sie ist selbstlos und hingebungsvoll. „Wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, dass er durch seine Ganzhingabe bereichern darf.” (HV 9)
3. Sie ist treu und ausschließlich „bis zum Ende des Lebens, so wie sie Braut und Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und klar bewusst durch das gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben. Niemand kann behaupten, dass die Treue der Gatten - mag sie auch bisweilen schwer werden - unmöglich sei. ... Beispiele sehr vieler Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür: Treue entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, sie ist ... eine Quelle innigen, dauernden Glücks.” (HV 9)
4. Sie ist fruchtbar, „da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will” (HV 9). Die vorzüglichste Frucht der ehelichen Liebe ist das Kind.
Im Folgenden werden verschiedene Aspekte verantwortlicher Elternschaft beleuchtet. Im Hinblick auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet dies, „dass man entweder nach klug abwägender Überlegung sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten” (HV 10).
Bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, sind die Gatten immer auf die objektive sittliche Ordnung verwiesen und dürfen keineswegs ihrer Willkür folgen: „Sie sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den anderseits die beständige Lehre der Kirche kundtut.” (HV 10)
Die eheliche Vereinigung bleibt auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache nicht im Willen der Gatten liegt [vgl. HV 11]. Seiner inneren Struktur nach muss aber jeder eheliche Akt grundsätzlich auf die Weitergabe des Lebens hingeordnet bleiben: „Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen.” (HV 12) Überall dort aber, wo diese beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der eheliche Akt „voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe” (HV 12).
Wer daher nur die Sinneslust sucht und dabei Sinn und Ziel des ehelichen Aktes ausschließt, handelt im Widerspruch zur Natur von Mann und Frau, „stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen” (HV 13) und setzt keinen wahren Akt der Liebe mehr.
Zusammenfassend formuliert die Enzyklika: „Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen. Gleicherweise muss, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel. Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine. ... Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern ..., so ist es dennoch niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen.” (HV 14)
Sollte jemand fragen, ob das, was die Kirche lehrt, überhaupt realisierbar sei, dann mag er in den folgenden Worten eine Antwort suchen: „Die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet, erscheint zweifellos vielen schwer, ja sogar ganz unmöglich. Aber wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt dieses Gesetz vom einzelnen Menschen, von der Familie und von der menschlichen Gesellschaft feste Entschlüsse und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist nicht möglich ohne die helfende Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen stützt und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, dass diese Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum Wohl der menschlichen Gesellschaft.” (HV 20)
Die Kirche verschweigt also nicht, dass die Verwirklichung dieses hohen Ideals dem einzelnen Menschen feste Entschlüsse und manche Anstrengung abverlangt. Jeder aber, der mit Gottes Gnade den Weg des Lebens zu beschreiten begonnen hat, wird bei jedem Schritt eine innere Bestätigung finden. Gott sei es gedankt, dass es viele Ehen und Familien gibt, die diesen Weg gehen und die für seine Wahrheit zeugen.
Wer diese Zeilen liest, ist herausgefordert, Stellung zu nehmen und aus seiner Erkenntnis die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
NATÜRLICHE EMPFÄNGNISREGELUNG
Die Methode der ‚natürlichen Empfängnisregelung’ [NER] beruht auf der Tatsache, dass im Regelmonat der Frau fruchtbare und unfruchtbare Zeiten beobachtet werden können und dass eine Empfängnis nur während weniger Tage im Monat möglich ist.
Wenn die Kirche einerseits den Gebrauch von empfängnisverhütenden Mitteln als unerlaubt verwirft, so bleibt sie doch sich selbst und ihrer Lehre treu, wenn sie die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält. Dabei dürfen die Ehegatten aber nicht den Bezug zur sittlichen Ordnung und zum wesentlichen Zweck der ehelichen Vereinigung aus den Augen verlieren. Für den Fall, dass die NER abgleitet zu einer ‚biologisch-ökologischen Verhütung’, wäre sie moralisch ebenso verwerflich wie jede andere Form von Empfängnisverhütung. Wenn aber „gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten - Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation oder aus äußeren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken” (HV 16).
In einer bis heute richtungsweisenden Ansprache vom 29. Oktober 1951 an die Mitglieder des Verbandes katholischer Hebammen Italiens wendet sich Papst Pius XII. gegen eine „sich ausbreitende Flucht in die Zeiten der natürlichen Unfruchtbarkeit”. Der Wille der Gatten, gewohnheitsmäßig und ohne hinreichende Gründe der Fruchtbarkeit ihrer Vereinigung aus dem Weg zu gehen, während sie fortfahren, die volle Befriedigung ihres Naturtriebes in Anspruch zu nehmen, könne nur „von einer falschen Wertung des Lebens und von Beweggründen kommen, die außerhalb der richtigen ethischen Maßstäbe liegen”.
Wo aber ernste und gewichtige persönliche oder aus den äußeren Verhältnissen sich herleitende [z. B. medizinische oder wirtschaftliche] Gründe vorliegen, ist die Einhaltung der unfruchtbaren Zeiten auch auf längere Zeit und sogar für die ganze Dauer der Ehe sittlich erlaubt.
Es ist gut, im Rahmen der Vorbereitung auf den Ehestand auf diese Möglichkeit hinzuweisen und den Zugang zu in kirchlichem Geist gehaltenen Schulungen zu ermöglichen. Es sollte aber vermieden werden, diese Methode in ungebührender Weise jungen Menschen aufzudrängen.
HILFEN ZU EINEM KEUSCHEN LEBEN
Letztlich bedeutet Keuschheit, in leib-seelischer Ganzheit sowohl im Einklang mit der göttlichen Ordnung als auch im Frieden mit sich selber zu sein.
Die Tugend der Keuschheit begründet eine innere Gesinnung, die den Menschen von seinen tiefsten Wurzeln her läutert und sich auswirkt auf sein ganzes Denken, Reden und Tun: „Der gute Mensch bringt aus dem guten Schatz seines Herzens das Gute hervor, und der böse bringt aus dem bösen das Böse hervor.” (Lk 6,45) Wenn Jesus diejenigen selig preist, „die reinen Herzens sind” (Mt 5,8), dann meint er damit eine umfassende Lauterkeit der Gesinnung. Vom hl. Apostel Petrus stammt das schöne Wort: „Christus aber, den Herrn, haltet heilig in euren Herzen.” (1 Petr 3,15)
Nun machen wir aber alle die Erfahrung einer gewissen Verwundbarkeit; denn wir bemerken, dass nur schon die Beherrschung der Augen gar nicht so einfach ist und dass wir von mancherlei Anfechtungen durch schlechte Gedanken geplagt werden. Um die Reinheit muss man also kämpfen, und man muss diesen Kampf auf die richtige Weise führen, denn „wenn einer im Wettkampf steht, empfängt er keinen Kranz, wenn er nicht nach Vorschrift gekämpft hat” (2 Tim 2,5).
Zunächst ist zu bemerken, dass viele leibliche und seelische Störungen eng verbunden sind mit Unordnung im Essen. So wird auch von verschiedener Seite betont, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen der Beherrschung der Esslust und der Beherrschung der geschlechtlichen Lust. In der Bemühung um die Tugend der Keuschheit kann es darum ein erster wichtiger Schritt sein, die Essgewohnheiten zu überprüfen und zu ordnen.
Dann ist die Tugend der Klugheit zu nennen. Sie lehrt uns sehen und urteilen, welche Gefahren für die Reinheit uns drohen und welche davon wir vermeiden können. Sie lehrt auch unterscheiden zwischen ‚Versuchung’ und ‚Sünde’. Versuchungen kommen gewöhnlich in Gestalt schlechter Gedanken, unreiner Phantasien und nächtlicher Traumgespinste. Vor Versuchungen muss man sich aber nicht fürchten, denn tausend Versuchungen sind noch nicht eine Sünde, und jede mit der Gnade Gottes überwundene Versuchung wird zum Verdienst: „Selig der Mann, der die Anfechtung besteht, denn als ein Bewährter wird er den Kranz des Lebens empfangen, den der Herr denen verhieß, die ihn lieben.” (Jak 1,12) Gefährlich wird es immer dann, wenn die klare Entschiedenheit zum Guten fehlt, wenn man die Versuchung sucht, sie zulässt, sie in sich nährt, freiwillig darin verweilt oder beginnt, damit zu spielen. In der Versuchung muss man sich entscheiden, damit es einem nicht geht wie dem bereits erwähnten kleinen Schmetterling, der sich schließlich doch die Flügel verbrennt und im Feuer zu Grunde geht. Was also tun? Zunächst gilt es, schlechte Einflüsse entschieden zu meiden und eine gesunde Askese der Augen zu üben. Wenn natürliche Ursachen für die Versuchung zu finden sind, muss man diese ausschalten und entschieden alles meiden, was die Phantasie belastet. Wer seine Abende vor dem Fernseher verbringt, sich freiwillig in schlechter Gesellschaft aufhält, gerne schmutzige Reden anhört oder der Verlockung durch fragwürdige Internetseiten erliegt, braucht sich nicht zu wundern, woher seine nächtlichen Phantasien kommen. Und man denke doch auch an die Folgen: Wie elend und schwach fühlt man sich, wenn man erliegt, und wie wird man am Ende glücklich sein, wenn man standhaft war!
Der dritte Ratschlag ist geistlicher Art. Es gibt so etwas wie die ‚Augen der Seele’. Von diesen sagt der Psalmist: „Meine Augen sind stets auf den Herrn gerichtet, weil er meine Füße dem Netz entreißt. Wende Dich mir zu und sei mir gnädig! ... Löse meines Herzens Bedrängnis, aus meinen Ängsten führe mich heraus!” (Ps 25,15-21) Was macht ein Vogel, wenn die Katze kommt? Er fliegt nach oben, denn dahin kann die Katze nicht folgen. Ein Baum, der im Sturm steht, treibt seine Wurzeln tiefer und wird dadurch umso standfester. Richten wir also unsere Augen auf den Herrn. Lieben wir ihn und vertrauen wir ihm! Wenn wir unser Herz zu Gott erheben und uns tiefer in ihm verwurzeln, dann können wir mit Paulus sagen: „Alles vermag ich in dem, der mich stärkt.” (Phil 4,13) Wir werden erfahren: „Gott ist getreu. Er wird euch nicht anfechten lassen über eure Kräfte, sondern bei der Anfechtung auch den Ausgang schaffen, dass ihr bestehen könnt.” (1 Kor 10,13)
Sollten schlechte Gedanken allzu heftig sein, dann möge man sich nicht zu sehr davon beeindrucken lassen. Es wäre ein Fehler, sich innerlich zu verkrampfen und direkt dagegen anzukämpfen. So würde man ihnen viel zu viel Aufmerksamkeit schenken. Besser soll man sich innerlich davon distanzieren und sie durch Nichtbeachtung strafen. Selbst wenn sie sich in heiligsten Momenten bemerkbar machen, sollen sie uns nie und nimmer die innere Ruhe rauben. Ein guter Rat sagt, man solle sie behandeln wie die Wespen und nicht nach ihnen schlagen, da sie sonst stechen. David hat sich von Goliath nicht einschüchtern lassen, sondern ihn im Vertrauen auf Gott mit einem einzigen Stein besiegt. Oft hilft schon ein kleines Stoßgebet! So empfiehlt der hl. Benedikt im 4. Kapitel seiner Regel: „Untrüglich glauben, dass uns Gottes Auge allerorten sieht. Böse Gedanken, die im Herzen aufsteigen, alsbald an Christus zerschmettern und dem geistlichen Vater offenbaren.”
Sehr wirksame Mittel in Zeiten der Anfechtung und allgemein im Ringen um die Tugend sind der häufige Sakramentenempfang [Beichte und Kommunion], die Verehrung der Gottesmutter Maria sowie die Anrufung jener Heiligen, die sich besonders durch die Bewahrung ihrer Reinheit ausgezeichnet haben, wie z. B. die hl. Agnes, der hl. Aloisius oder die hl. Maria Goretti.
Immer kann die Erfahrung unserer Schwachheit nützlich sein, um uns zumindest die Demut zu lehren. „Wer also meint, er stehe, der sehe zu, dass er nicht falle!” (1 Kor 10,12) Niemand soll sagen: „Das könnte mir nicht passieren!” Oder: „Gott, ich danke Dir, dass ich nicht bin wie die übrigen Menschen!” (Lk 18,11) Es ist gut und heilsam zu wissen, dass wir den Schatz unserer Reinheit „in irdenen Gefäßen” (2 Kor 4,7) tragen und dass wir, um ihn zu bewahren, der Gnade Gottes bedürfen. Zu den Anfechtungen schreibt der hl. Apostel Petrus: „Euer Glaube soll dadurch als echt sich erweisen und weit kostbarer als vergängliches, im Feuer geläutertes Gold, zum Lobpreis, zur Verherrlichung und Ehre beim Offenbarwerden Jesu Christi. Ohne ihn gesehen zu haben, liebt ihr ihn; ohne ihn jetzt zu schauen, glaubt ihr an ihn; in unsagbarer und strahlender Freude werdet ihr frohlocken, wenn euch die Vollendung eures Glaubens beschieden sein wird: das Heil der Seelen.” (1 Petr 1,7-9)
Schließlich ist es trostreich, zu wissen, dass es niemals zu spät ist, sich Gott zuzuwenden und umzukehren. Wer stolpert, stehe gleich wieder auf! Gott wartet auf uns wie der Vater im Gleichnis auf den verlorenen Sohn [vgl. Lk 11,15-32]. Wenn einer beginnt zu merken, dass es doch viel besser war, im Haus des Vaters zu sein, wenn er in sich geht und seine Sünden von Herzen bereut und dann spricht: „Ich will mich aufmachen und zu meinem Vater gehen” (Lk 15,18), dann wird er es erleben, wie der Vater ihm voll Freude entgegengeht, ihn in seine Arme nimmt, ihm ein neues Kleid gibt und den Ring der Sohnschaft an seinen Finger steckt.
Am Osterabend trat Jesus in die Mitte seiner Jünger und sprach: „Der Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich auch euch.” Nach diesen Worten hauchte er sie an und sprach: „Empfangt den Heiligen Geist! Denen ihr die Sünden nachlasst, denen sind sie nachgelassen.” (Joh 20,21-23) Jeder katholische Priester hat diese Vollmacht und übt sie aus im Sakrament der Buße. Eine gute Beichte ist in Wirklichkeit so einfach. Sie kostet nichts und tut unendlich gut. Nur Mut! Darin ist immer wieder die Kraft zu einem neuen Anfang. „Und wenn der Tod mich nicht als Sieger findet, soll er mich doch wenigstens als Streiter finden.” (hl. Augustinus)
Lehramtliche Quellentexte
- Enzyklika ‚Divini illius Magistri’ von Papst Pius XI. vom 31. Dezember 1929
- Enzyklika ‚Casti connubii’ von Papst Pius XI. vom 31. Dezember 1930
- Enzyklika ‚Sacra virginitas’ von Papst Pius XII. vom 15. März 1954
- Sehr wertvolle Gedanken finden sich in diversen Ansprachen von Papst Pius XII. über Ehe und Familie, erschienen in einem Sammelband als ‚Soziale Summe’ im Paulusverlag, Fribourg 1954
- Pastorale Konstitution ‚Gaudium et spes’ [Nr. 47 bis 52] des II. Vatikanums vom 7. Dezember 1965
- Enzyklika ‚Humanæ vitæ’ von Papst Paul VI. vom 25. Juli 1968
- Apostolisches Schreiben ‚Familiaris consortio’ von Papst Johannes Paul II. vom 22. November 1981
- Instruktion ‚Donum vitæ’ der Glaubenskongregation vom 22. Februar 1987
- Apostolisches Schreiben ‚Mulieris dignitatem’ von Papst Johannes Paul II. vom 15. August 1988
- Enzyklika ‚Veritatis splendor’ von Papst Johannes Paul II. vom 6. Juni 1993
- ‚Katechismus der Katholischen Kirche’ [KKK] von 1993 in den Abschnitten über das Sakrament der Ehe und über das sechste Gebot
- Dokument ‚Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung’ des päpstlichen Rates für die Familie vom 8. Dezember 1995
- Dokument ‚Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe’ des päpstlichen Rates für die Familie vom 13. Mai 1996
- ‚Vademecum für Beichtväter’ des päpstlichen Rates für die Familie vom 12. Februar 1997
- Instruktion ‚Dignitas personæ’ der Glaubenskongregation vom 8. September 2008
Im Internet sind viele dieser Dokumente zu finden unter www.stjosef.at oder www.dbk.de/schriften/verlautbarungen
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